Psychosoziales Praktikum

... zugänglich gemachten Informationen sind öffentliche Daten, die das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einem gesetzlichen Auftrag folgend, in Listen der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Berufsgruppen sowie der anerkannten Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis zur Verfügung stellt.
Die berechtigten Berufsgruppen sind: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; klinischen Psychologinnen und klinischen Psychologen; Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen; Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten
Der Eintrag in eine der Listen der oben genannten Berufsgruppen ist als Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung anzusehen und soll daher auch zur Vorlage als Bestätigung über die Berufsberechtigung für Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. verwendet werden.
Die Liste der anerkannten Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis gilt als Information für jene Personen, die eine Ausbildung in den Bereichen Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und Psychotherapie anstreben.. { http://ipp.bmg.gv.at/ zuletzt geprüft am: 7. Okt. 2019  15:15 }


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